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   OLG Naumburg, 29.04.2010 - 1 Verg 3/10   

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OLG Naumburg, 29.04.2010 - 1 Verg 3/10 (https://dejure.org/2010,3761)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.04.2010 - 1 Verg 3/10 (https://dejure.org/2010,3761)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. April 2010 - 1 Verg 3/10 (https://dejure.org/2010,3761)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Anteilsveräußerung

    § 99 GWB, § 101b Abs 1 Nr 2 GWB, § 101b Abs 2 GWB, § 102 GWB
    Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht zur Ausschreibung bei einem Gesellschafterwechsel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Veräußerung der von der öffentlichen Hand gehaltenen Gesellschaftsanteile an einem gemischtwirtschaftlichen Unternehmen; Wiederaufleben der Ausschreibungspflicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2010, 784 (Ls.)
  • BauR 2010, 2169
  • VergabeR 2010, 979
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2010 - 1 Verg 3/10
    Der Europäische Gerichtshof hat in der "Pressetext Nachrichtenagentur GmbH/Republik Österreich" - Entscheidung vom 19. Juni 2008 (C-454/06, NJW 2008, 3341 ff zitiert nach juris) hierzu ausgeführt, dass die Sicherstellung der Transparenz der Verfahren und die Gleichbehandlung der Bieter im Sinne der Richtlinie 92/50/EWG gebiete, dass Änderungen der Bestimmungen eines öffentlichen Auftrages während seiner Geltungsdauer stets dann als vergaberechtsrelevante Neuvergabe des Auftrages anzusehen seien, wenn sie wesentlich andere Merkmale aufweisen als der ursprüngliche Auftrag und damit den Willen der Parteien zur Neuverhandlung wesentlicher Bestimmungen dieses Vertrages erkennen lassen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008, C-454/06 zitiert nach juris).

    Desgleichen kann eine Änderung des ursprünglichen Auftrags als wesentlich eingestuft werden, wenn sie den Auftrag in großem Umfang auf ursprünglich nicht vorgesehene Dienstleistungen erweitert oder das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrages in einer im ursprünglichen Auftrag nicht vorgesehenen Weise zugunsten des Auftragnehmers ändert (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008, C-454/06, Pressetext Nachrichtenagentur GmbH/Republik Österreich, NJW 2008, 3341 ff, zitiert nach juris).

    Die Ersetzung des Vertragspartners, dem der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ursprünglich erteilt hat, durch einen neuen berührt die Grundlagen des betreffenden öffentlichen Dienstleistungsvertragsverhältnisses (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008, C-454/06, Pressetext Nachrichtenagentur GmbH/Republik Österreich, NJW 2008, 3341 ff, zitiert nach juris).

    Der EuGH hat in der "Pressetext Nachrichtenagentur GmbH/Republik Österreich" - Entscheidung vom 19.Juni 2008 (C-454/06, NJW 2008, 3341 ff zitiert nach juris) hierzu festgestellt, dass eine Änderung in der Mitgliederzusammensetzung des ursprünglich beauftragten Dienstleistungserbringers während der Vertragslaufzeit die Gültigkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrages an eine solche Gesellschaft nicht in Frage stellt und dementsprechend nicht grundsätzlich zu einer wesentlichen Änderung des an die Gesellschaft vergebenen Auftrages führt.

    Etwas anderes könne nur in Ausnahmefällen wie etwa bei Manipulationen zur Umgehung vergaberechtlicher Gemeinschaftsvorschriften gelten (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008, C-454/06 zitiert nach juris).

    Auch wenn die Anteilsveräußerung durch die öffentliche Hand nicht dazu führt, dass die zu erbringenden Dienstleistungen auf einen neuen Dienstleistungsträger übertragen werden, ließe sie aber jedenfalls die Voraussetzungen der Privilegierung des Inhouse-Geschäftes entfallen und führt damit - im Sinne der in der Pressetext-Nachrichtenagentur GmbH/Republik Österreich -Entscheidung des EuGH vom 19. Juni 2008 (C-454/06) aufgestellten Grundsätze zu der einer Neuvergabe gleichgestellten wesentlichen Vertragsänderung - in das bestehende Vertragsverhältnis nachträglich neue Bedingungen ein, die zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe die Zulassung anderer als der ursprünglich zugelassenen Bieter oder die Annahme eines anderen als des ursprünglich angenommenen Angebots erlaubt und geboten hätten, wenn sie Gegenstand des ursprünglichen Vergabeverfahrens gewesen wären.

  • EuGH, 10.11.2005 - C-29/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2010 - 1 Verg 3/10
    Es fehlt ihnen der Beschaffungscharakter, welcher aber Wesensmerkmal des öffentlichen Auftrages im Sinne von § 99 GWB ist (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 2005, C-29/04 - Stadt Mödling, zitiert nach juris; Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz, GWB, Bearbeitung 2006, § 99 GWB Rdn. 271; Dreher in Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 99 UWG Rdn. 82; Drügemöller/Conrad, VergabeR 2008, 651, 653; Jasper/Arnold, NZBau 2006, 24, 25).

    Wenn der EuGH die Veräußerung von Geschäftsanteilen an einem Dienstleistungserbringer durch die öffentliche Hand schlechthin als eine vergaberechtsrelevante Vertragsänderung angesehen hätte, hätte er sein Urteil in der Rechtssache Stadt Mödling vom 10. November 2005 (C-29/04, Slg. 2005, I - 09705 zitiert nach juris) allein hierauf stützen können.

    Er hat vielmehr eine Gesamtbetrachtung unterschiedlicher Indizien im konkreten Einzelfall vorgenommen, was aber darauf schließen lässt, dass Anteilsabtretungen der öffentlichen Hand, die nicht unmittelbar mit einer Auftragsvergabe zusammen hängen, aus Sicht des Vergaberechts nicht per se ausschreibungspflichtig sind (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 2005, Stadt Mödling, C-29/04, Slg. 2005, I-09705 zitiert nach juris; Jasper/Arnold, NZBau 2006, 24, 26; Drügemöller/Conrad, VergabeR 2008, 651, 653) und damit auch keine wesentliche Vertragsänderung für ein zugrunde liegendes Vertragsverhältnis begründen können.

    (a) Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH setzt ein vergaberechtsfreies Inhouse-Geschäft, das bereits tatbestandlich nicht dem Anwendungsbereich des EG-Vergaberechts unterfällt, voraus, dass die den Auftrag erteilende Körperschaft der öffentlichen Hand über die betreffende Einrichtung eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt und die Einrichtung ihre Tätigkeit im wesentlichen für die öffentliche Stelle verrichtet, die ihre Anteile inne hat (vgl. EuGH, Urteil vom 18. November 1999, C-107/98, Teckal, Slg. 1999, I-8121; EuGH, Urteil vom 11. Januar 2005, C-26/03 - Stadt Halle und RPL Lochau - zitiert nach juris; EuGH, Urteil vom 10. November 20054, C-29/04, Stadt Modling, zitiert nach juris; EuGH, Urteil vom 10. September 2009, C-573/07, Sea-Srl und Comune di Ponte Nossa, zitiert nach juris).

    Ob ein ausschreibungspflichtiger Vorgang vorliegt, ist aus Gründen der Rechtssicherheit daher in der Regel anhand der objektiven Verhältnissen und Bedingungen zu prüfen, die zum Zeitpunkt der fraglichen Vergabe des öffentlichen Auftrages vorlagen (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 2005, C-29/04 - Stadt Mödling - Sgl.

    Eine auf Umgehung der vergaberechtlichen Bestimmungen und Verschleierung einer tatsächlich bestehenden Ausschreibungspflicht abzielende künstliche Konstruktion, wie sie der EuGH in dem in der Rechtssache Stadt Mödling getroffenen Urteil vom 10. November 2005 (C-29/04, Sgl.

  • VK Sachsen-Anhalt, 07.10.2009 - 1 VK LVwA 48/09

    Verkauf von Gesellschaftsanteilen ist kein öffentlicher Auftrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2010 - 1 Verg 3/10
    Unter dem 10. Juli 2009 strengte die Antragstellerin ein Nachprüfungsverfahren (Geschäftszeichen 1 VK LVwA 48/09) gegen die E. vor der Vergabekammer an, das darauf abzielte, die E. zu verpflichten, die von ihr gehaltenen Geschäftsanteile an der W. nur nach Durchführung eines vorherigen förmlichen Vergabeverfahrens zu verkaufen und hilfsweise festzustellen, dass der zwischen der E. und der R. am 04. Juli 2009 geschlossene Geschäftsanteilskauf-und Abtretungsvertrag unwirksam sei.

    Insoweit hat er vorgetragen, dass die Antragstellerin spätestens mit Zustellung des Erwiderungsschriftsatzes der E. vom 21. Juli 2009 in dem Parallelverfahren 1 VK LVwA 48/09 von der Beurkundung des Anteilskaufvertrages vom 04. Juli 2009 Kenntnis erlangt habe.

    Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag von dem Verfahren 1 VK LVwA 48/09 abgetrennt, unter dem Aktenzeichen 1 VK LVwA 54/09 geführt und mit Beschluss vom 23. Dezember 2009 als unzulässig verworfen.

    Spätestens mit Zugang des Schriftsatzes der Antragsgegnerseite (E.) vom 21. Juli 2009 am 23. Juli 2009 in dem Parallelverfahren 1 VK LVwA 48/09 habe die Antragstellerin von der Anteilsübertragung Kenntnis erlangt und zugleich über ein hinreichend gesichertes Wissen zu dem gerügten Vergaberechtsverstoß verfügt.

    Die Antragstellerin ist der Ansicht, dass der angefochtene Beschluss der Vergabekammer mit einem wesentlichen Verfahrensfehler behaftet sei, denn die Vergabekammer habe das hier streitgegenständliche Nachprüfungsbegehren zu Unrecht von dem Ursprungsverfahren 1 VK LVwA 48/09 abgetrennt und die Verfahrensgegenstände in mehrere Nachprüfungsverfahren aufgesplittet.

    Insbesondere ist die von der Vergabekammer entsprechend § 93 S. 2 VwGO angeordnete Verfahrenstrennung von dem Nachprüfungsverfahren 1 VK LVwA 48/09 nicht zu beanstanden und rechtfertigt keine Abänderung des angefochtenen Beschlusses.

    Denn der Sachdienlichkeit könnte hier das dem Nachprüfungsverfahren nach §§ 102 ff GWB immanente Beschleunigungsbedürfnis entgegen stehen (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf NZBau 2008, 461 - 465 zitiert nach juris), zumal das ursprünglich gegen die E. angestrengte Nachprüfungsverfahren 1 VK LVwA 48/09 bei Eingang der Antragserweiterung am 29. September 2009 bereits entscheidungsreif gewesen ist, was die Daten der jeweiligen Beschlüsse deutlich machen.

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2010 - 1 Verg 3/10
    (a) Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH setzt ein vergaberechtsfreies Inhouse-Geschäft, das bereits tatbestandlich nicht dem Anwendungsbereich des EG-Vergaberechts unterfällt, voraus, dass die den Auftrag erteilende Körperschaft der öffentlichen Hand über die betreffende Einrichtung eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt und die Einrichtung ihre Tätigkeit im wesentlichen für die öffentliche Stelle verrichtet, die ihre Anteile inne hat (vgl. EuGH, Urteil vom 18. November 1999, C-107/98, Teckal, Slg. 1999, I-8121; EuGH, Urteil vom 11. Januar 2005, C-26/03 - Stadt Halle und RPL Lochau - zitiert nach juris; EuGH, Urteil vom 10. November 20054, C-29/04, Stadt Modling, zitiert nach juris; EuGH, Urteil vom 10. September 2009, C-573/07, Sea-Srl und Comune di Ponte Nossa, zitiert nach juris).

    In der Rechtssache "Stadt Halle" und RPL Recyclingpark Lorchau GmbH vom 1. Januar 2005 (C-26/03) hat der EuGH überdies klar gestellt, dass die auch nur minderheitliche Beteiligung eines privaten Unternehmens am Kapital einer Gesellschaft, an der auch der betreffende öffentliche Auftraggeber beteiligt ist, es auf jeden Fall ausschließt, dass der öffentliche Auftraggeber über diese Gesellschaft eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über seine eigenen Dienststellen.

    Im übrigen würde die Vergabe eines öffentlichen Auftrages an ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen ohne Ausschreibung das Ziel eines freien und unverfälschten Wettbewerbs und den in der Richtlinie 92/50 genannten Grundsatz der Gleichbehandlung der Interessen beeinträchtigen, insbesondere weil ein solches Verfahren einem am Kapital dieses Unternehmen beteiligten privaten Unternehmen einen Vorteil gegenüber seinen Konkurrenten verschaffen würde (EuGH, Urteil vom 11. Januar 2005, C-26/03, Stadt Halle, NZBau 2005, 111, 114 f, zitiert nach juris).

    Zu Recht weist die Antragstellerin zwar darauf hin, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrages an ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen ohne Ausschreibung mit den vergaberechtlichen Zielen eines freien und unverfälschten Wettbewerbs und den in der Richtlinie 92/50 genannten Grundsatz der Gleichbehandlung der Interessenten nicht vereinbar wäre, weil dem am Kapital dieses Unternehmens beteiligten privaten Unternehmen hierdurch ein Vorteil gegenüber seinen Konkurrenten erwachsen würde (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Januar 2005, C-26/03 - Stadt Halle und RPL Recyclingpark Lorchau GmbH, Slg. 2005, I-00001 zitiert nach juris; Shirvani, VergabeR 2010, 21, 28).

  • OLG Celle, 29.10.2009 - 13 Verg 8/09

    Pflicht des Auftraggebers zur Ausschreibung einer Vertragsänderung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2010 - 1 Verg 3/10
    Auch die Änderung des bestehenden Vertragsverhältnisses kann unter Umständen in wirtschaftlicher Hinsicht bei wertender Betrachtung den Wirkungen einer Neuvergabe gleichkommen und eine Neuausschreibungspflicht begründen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29. Oktober 2009, 13 Verg 8/09, IBR 2009, 732 zitiert nach juris; Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, Bearbeitung 2006, § 99 GWB Rdn. 67 ff; Bungenberg in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht, 2. Aufl., § 99 GWB Rdn. 35; Dreher in Immenga/Mestmäcker, GWB, Bearbeitung 2007, § 99 GWB Rdn. 47).

    Um dies zu verhindern, setzt ein vergaberechtsfreies Eigengeschäft des weiteren voraus, dass das Unternehmen hauptsächlich für die öffentliche Körperschaft, die seine Anteile innehaben, tätig wird und jede andere Tätigkeit allenfalls rein nebensächlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 19. April 2007, C-295/05 - Asemfo und Tragsa - zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 29. Oktober 2009, 13 Verg 8/09, IBR 2009, 732 zitiert nach juris).

    Danach aber kann nicht die Rede davon sein, dass die W. hauptsächlich für die öffentliche Körperschaft, die ihre Anteile hält, tätig wird und jede andere Tätigkeit nur rein nebensächlicher Natur sei(vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 19. April 2007, C-295/05 - Asemfo und Tragsa - zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 29. Oktober 2009, 13 Verg 8/09, IBR 2009, 732 zitiert nach juris).

    Dabei kann der Senat dahin gestellt sein lassen, ob der Zulässigkeit eines nachgeholten Nachprüfungsbegehrens bereits die Präklusionsvorschrift des § 107 Abs. 3 GWB a.F. entgegen stehen würde oder ob bei einer de facto- Vergabe auch schon nach alter Rechtslage eine Rügepräklusion von vorneherein ausgeschlossen war, so wie es nunmehr die Neufassung des § 107 Abs. 3 GWB aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009 nunmehr ausdrücklich vorsieht (vgl. OLG Celle Urteil vom 29. Oktober 2009, 13 Verg 8/09, IBR 2009, 732 zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 23/08

    Nachprüfungsverfahren: Zur Veräußerung kommunaler Grundstücke, die mit einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2010 - 1 Verg 3/10
    Auf das Verfahren vor der Vergabekammer werden im wesentlichen - soweit der vierte Teil des GWB nichts anderes vorschreibt - die Vorschriften der VwGO analog angewendet (vgl. BGH VergabeR 2004, 201 f; OLG Düsseldorf NZBau 2008, 461 - 465 zitiert nach juris).

    a)§ 64 VwGO in Verbindung mit § 60 ZPO lässt eine subjektive Klagehäufung zwar grundsätzlich zu, wenn auf im wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Gründen beruhende Ansprüche den Gegenstand des Rechtsstreites bilden, wobei diese Begriffe - wie die Antragstellerin mit ihrer sofortigen Beschwerde zutreffend ausführt - weit auszulegen sind(vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2008, 461 - 465 zitiert nach juris).

    Denn der Sachdienlichkeit könnte hier das dem Nachprüfungsverfahren nach §§ 102 ff GWB immanente Beschleunigungsbedürfnis entgegen stehen (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf NZBau 2008, 461 - 465 zitiert nach juris), zumal das ursprünglich gegen die E. angestrengte Nachprüfungsverfahren 1 VK LVwA 48/09 bei Eingang der Antragserweiterung am 29. September 2009 bereits entscheidungsreif gewesen ist, was die Daten der jeweiligen Beschlüsse deutlich machen.

    c) Es ist der Vergabekammer aus Gründen der Verfahrensökonomie und -beschleunigung unbenommen geblieben, das neu angestrengte Nachprüfungsverfahren entsprechend § 93 S. 2 VwGO von dem seinerzeit entscheidungsreifen Verfahren 1 VK LwVA 48/09 abzutrennen (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2008, 461 - 465 zitiert nach juris).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-573/07

    Sea - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2010 - 1 Verg 3/10
    Von dem Vergaberechtsverstoß habe die Antragstellerin erstmals aufgrund des am 10. September 2009 verkündeten Urteils des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache "Sea Srl" (Geschäftszeichen C-573/07) Kenntnis erlangt.

    Der EuGH hat in der Rechtssache "Sea Srl/Comune di Ponte Nossa" mit Urteil vom 10. September 2009 (C-573/07) dementsprechend in einem obiter dictum festgestellt, dass im Falle einer Inhouse-Vergabe eines Auftrages an eine Gesellschaft mit öffentlichem Kapital, bei der das Grundkapital vollständig aus öffentlichen Mitteln besteht und kein konkreter Hinweis auf eine baldige Öffnung des Grundkapitals dieser Gesellschaft für private Teilhaber vorliegt, eine eine Ausschreibung erfordernde Änderung einer grundlegenden Bedingung dieses Auftrages dann anzunehmen ist, wenn zu einem späteren Zeitpunkt, aber immer noch innerhalb der Gültigkeitsdauer des Auftrages, Privatpersonen zur Beteiligung am Grundkapital der genannten Gesellschaft zugelassen werden.

    (a) Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH setzt ein vergaberechtsfreies Inhouse-Geschäft, das bereits tatbestandlich nicht dem Anwendungsbereich des EG-Vergaberechts unterfällt, voraus, dass die den Auftrag erteilende Körperschaft der öffentlichen Hand über die betreffende Einrichtung eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt und die Einrichtung ihre Tätigkeit im wesentlichen für die öffentliche Stelle verrichtet, die ihre Anteile inne hat (vgl. EuGH, Urteil vom 18. November 1999, C-107/98, Teckal, Slg. 1999, I-8121; EuGH, Urteil vom 11. Januar 2005, C-26/03 - Stadt Halle und RPL Lochau - zitiert nach juris; EuGH, Urteil vom 10. November 20054, C-29/04, Stadt Modling, zitiert nach juris; EuGH, Urteil vom 10. September 2009, C-573/07, Sea-Srl und Comune di Ponte Nossa, zitiert nach juris).

  • EuGH, 19.04.2007 - C-295/05

    Asociación Nacional de Empresas Forestales - Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2010 - 1 Verg 3/10
    Um dies zu verhindern, setzt ein vergaberechtsfreies Eigengeschäft des weiteren voraus, dass das Unternehmen hauptsächlich für die öffentliche Körperschaft, die seine Anteile innehaben, tätig wird und jede andere Tätigkeit allenfalls rein nebensächlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 19. April 2007, C-295/05 - Asemfo und Tragsa - zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 29. Oktober 2009, 13 Verg 8/09, IBR 2009, 732 zitiert nach juris).

    Danach aber kann nicht die Rede davon sein, dass die W. hauptsächlich für die öffentliche Körperschaft, die ihre Anteile hält, tätig wird und jede andere Tätigkeit nur rein nebensächlicher Natur sei(vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 19. April 2007, C-295/05 - Asemfo und Tragsa - zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 29. Oktober 2009, 13 Verg 8/09, IBR 2009, 732 zitiert nach juris).

  • OLG Naumburg, 08.10.2009 - 1 Verg 9/09

    Ersatzneubau Fußballstadion

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2010 - 1 Verg 3/10
    Es ist eine materielle Betrachtung anzustellen und dabei an diejenigen Maßnahmen anzuknüpfen, mit der der erste Schritt zur Herbeiführung eines konkreten Vertragsabschlusses unternommen wird und die deshalb einer förmlichen Einleitung eines Vergabeverfahrens gleich zu erachten sind (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 08. Oktober 2010, 1 Verg9/09, VergR 2010, 219, 221).

    Durch bloße Vorbereitungshandlungen, wie Maßnahmen zur Markterkundung, Machbarkeitsstudien, interne Beratungen einschließlich der Erstbefassung der späteren Entscheidungsgremien oder vergleichende Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird ein Vergabeverfahren ebensowenig begonnen wie durch Selbstauskünfte der Vergabestelle über künftige Beschaffungsvorhaben oder etwaige Vorinformationen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 08. Oktober 2010, 1 Verg9/09, VergR 2010, 219, 221).

  • VK Sachsen-Anhalt, 23.12.2009 - 1 VK LVwA 54/09

    Veräußerung von Gesellschaftsanteilen d. öff. AG: "In-house-Geschaft"?

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2010 - 1 Verg 3/10
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom 23. Dezember 2009, Geschäftszeichen 1 VK LVwA 54/09, wird zurückgewiesen.

    Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag von dem Verfahren 1 VK LVwA 48/09 abgetrennt, unter dem Aktenzeichen 1 VK LVwA 54/09 geführt und mit Beschluss vom 23. Dezember 2009 als unzulässig verworfen.

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

  • BVerfG, 25.02.2003 - 2 BvR 281/00

    Tätigkeit der technischen Mitglieder des Deutschen Patent- und Markenamtes keine

  • OLG Naumburg, 29.04.2010 - 1 Verg 2/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht zur Neuausschreibung von

  • OLG Naumburg, 22.04.2010 - 1 Verg 11/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenz der

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - Verg 36/16

    Vergaberechtskonformität der Entscheidung der Bundeswehr für die Beschaffung von

    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der öffentliche Auftraggeber Kontakt mit dem ausgewählten Unternehmen zwecks Abschluss des Vertrags aufgenommen hat (Ziekow in Ziekow/Völlink, GWB, 2. Aufl., § 131 Rn. 3; OLG Naumburg VergabeR 2010, 979, 984).
  • OLG Brandenburg, 06.12.2016 - 6 Verg 4/16

    Wohnungsverwaltung - Durchführungspflicht für ein Vergabeverfahren: Stellung

    Bei Auftragsvergaben, die - wie hier - ohne geregeltes Verfahren durchgeführt werden, ist als Beginn des Verfahrens derjenige Zeitpunkt anzusehen, in dem der Auftraggeber nach außen erkennbar den ersten Schritt unternimmt, um einen Wirtschaftsteilnehmer als Auftragnehmer mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses auszuwählen (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 29.04.2010 - 1 Verg 3/10, VergabeR 2010, 979; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.07.2010 - Verg 19/10, VergabeR 2010, 955).
  • OLG Rostock, 25.09.2013 - 17 Verg 3/13

    Vor Zuschlagserteilung Änderungen vereinbart: de-facto-Vergabe?

    Die Prüfung, ob ein Umgehungstatbestand zur Vermeidung des Vergaberechts vorliegt, hat im Rahmen einer Gesamtschau aller Umstände zu erfolgen (OLG Naumburg v. 29.04.2010 - 1 Verg 3/10).
  • OLG Naumburg, 03.06.2022 - 7 Verg 1/22

    Betriebsführung AZV, kaufmännische Betriebsführung - Öffentlicher

    Dem folgt die nationale Rechtsprechung der Vergabesenate (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.06.2007, VII- Verg 2/07 "Stadt Ahlhorn", VergabeR 2007, 634, in juris Rz. 54 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 13.06.2008, 15 Verg 3/08, VergabeR 2008, 537, in juris Rz. 34; OLG Naumburg, Beschluss v. 29.04.2010, 1 Verg 2/10 "Anteilsveräußerung I", ZfBR 2010, 722 , in juris Rz. 36; OLG Naumburg, Beschluss v. 29.04.2010, 1 Verg 3/10 "Anteilsveräußerung II", VergabeR 2010, 979, in juris Rz. 69).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 45/14

    Heranziehung zur Abfallgebühr; Erhebung einer Mindestgebühr; Verstoß gegen das

    Etwas anderes kann nur in Ausnahmefällen - wie etwa bei Manipulation zur Umgehung vergaberechtlicher Gemeinschaftsvorschriften gelten (OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 29.04.2010 - 1 Verg 3/10 -, VergabeR 2010, 979 unter Bezugnahme auf EuGH, Urt. v. 19.06.2008, C-454/06, NJW 2008, 3341 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14

    Nichtigkeit einer Abfallgebührensatzung; Antragsbefugnis eines Gebührenzahlers

    Etwas anderes kann nur in Ausnahmefällen - wie etwa bei Manipulation zur Umgehung vergaberechtlicher Gemeinschaftsvorschriften gelten (OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 29.04.2010 - 1 Verg 3/10 -, VergabeR 2010, 979 unter Bezugnahme auf EuGH, Urt. v. 19.06.2008, C-454/06, NJW 2008, 3341 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 39/14

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Jahresmindestgebühren

    Etwas anderes kann nur in Ausnahmefällen - wie etwa bei Manipulation zur Umgehung vergaberechtlicher Gemeinschaftsvorschriften gelten (OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 29.04.2010 - 1 Verg 3/10 -, VergabeR 2010, 979 unter Bezugnahme auf EuGH, Urt. v. 19.06.2008, C-454/06, NJW 2008, 3341 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.06.2010 - 1 Verg 3/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2811
OLG Koblenz, 10.06.2010 - 1 Verg 3/10 (https://dejure.org/2010,2811)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.06.2010 - 1 Verg 3/10 (https://dejure.org/2010,2811)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 1 Verg 3/10 (https://dejure.org/2010,2811)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Schutzeinrichtungen

    § 97 Abs 4 S 1 GWB, § 107 Abs 3 S 1 Nr 3 GWB, § 9 Nr 6 Abs 1 S 1 Buchst e VOB/A 2006
    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis; Verneinung einer Bietereignung nach Verzicht auf von der Bekanntmachung geforderte Eignungsnachweise; Nachweis der Einsatztauglichkeit einer passiven Schutzeinrichtung für Autobahnbaustellen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verneinung der Eignung eines Bieters; Rechtsnatur der TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97; Anforderungen an den Nachweis der Einsatztauglichkeit einer passiven Schutzeinrichtung für Autobahnbaustellen

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Eignung von Bietern und Produkten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB: Ist die Rüge (k)ein Rechtsbehelf? (IBR 2010, 526)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2010, 717
  • BauR 2011, 732
  • VergabeR 2011, 219
  • ZfBR 2011, 706
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.05.2005 - X ZR 243/02

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.06.2010 - 1 Verg 3/10
    Auch der bisher relativ geringe Umsatz rechtfertigt nicht den Schluss auf fehlende Leistungsfähigkeit (BGH v. 24.05.2005 - X ZR 243/02 - VergabeR 2005, 754).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - Verg 27/09

    Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Fachlosvergabe

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.06.2010 - 1 Verg 3/10
    Auftraggeber - und damit Beteiligter des Vergabeverfahrens - ist allerdings das Land (siehe auch OLG Düsseldorf v. 25.11.2009 - VII-Verg 27/09 - juris Rn. 44 zur vergleichbaren Rechtslage in NRW).
  • OLG München, 04.04.2008 - Verg 4/08

    Öffentliche Auftragsvergabe: Pflicht der Vergabestelle zu einem Hinweis in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.06.2010 - 1 Verg 3/10
    44 Die Anwendbarkeit des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB setzt keine vorherige Rechtsbehelfsbelehrung voraus, da keine Rechtsmitteleinlegungsfrist im Sinne des Anhangs VII A - Bekanntmachung Nr. 24 zur VKR bestimmt wird (siehe auch OLG München v. 04.04.2008 - Verg 4/08 - VergabeR 2008, 665 zu § 107 Abs. 3 Satz 2 a.F. GWB).
  • OLG Koblenz, 03.04.2008 - 1 Verg 1/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde;

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.06.2010 - 1 Verg 3/10
    Soweit der Beschwerdeführers unter Hinweis auf eine Entscheidung der Vergabekammer Düsseldorf vom 21. Januar 2009 (VK - 43/2008 L) die Senatsrechtsprechung zu den Auswirkungen einer Rügepräklusion (Beschl. v. 03.04.2008 - 1 Verg 1/08) in Zweifel zieht, ist anzumerken, dass der zugrundeliegende Fall der VK Düsseldorf überhaupt keine Veranlassung bot, sich mit dieser Frage zu befassen.
  • VK Düsseldorf, 21.01.2009 - VK-43/08

    Eignungsnachweise in der Bekanntmachung nicht gefordert: Ausschluss?

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.06.2010 - 1 Verg 3/10
    Soweit der Beschwerdeführers unter Hinweis auf eine Entscheidung der Vergabekammer Düsseldorf vom 21. Januar 2009 (VK - 43/2008 L) die Senatsrechtsprechung zu den Auswirkungen einer Rügepräklusion (Beschl. v. 03.04.2008 - 1 Verg 1/08) in Zweifel zieht, ist anzumerken, dass der zugrundeliegende Fall der VK Düsseldorf überhaupt keine Veranlassung bot, sich mit dieser Frage zu befassen.
  • VK Sachsen, 17.01.2019 - 1/SVK/033-18

    Mehrkosten sind kein Aufhebungsgrund!

    Lediglich einfache Präzisierungen, aber keinesfalls Verschärfungen, Erleichterungen oder die Zurücknahme oder Neueinfügung von Eignungskriterien dürfen während des Vergabeverfahrens erfolgen (OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 1 Verg 3/10 - VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. September 2015 - 3 VK LSA 65/15 -).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2016 - Verg 20/16

    Ausschließung eines Angebots für die Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern

    Insofern könnte ein Rückgriff auf die RAL GZ 951/1 bereits wegen des Anwendungsvorrangs der DIN EN-840 ausscheiden, da die RAL-GZ nicht nur von der DIN EN-840 nicht erfasste Teilaspekte regelt (siehe hierzu OLG Koblenz NZBau 2010, 717, juris Rn. 35; Bernhardt in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., VOB/A § 7 Rn. 35), sondern die Anforderungen der DIN zumindest teilweise erhöht.
  • VK Südbayern, 20.04.2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17

    Fehler der unzureichenden Bekanntmachung der Eignungsanforderungen im

    Wenn der Auftraggeber von der Festlegung eines Eignungsprofils abgesehen hat, darf er die Eignung eines Bieters nicht mit der Begründung verneinen, dieser habe noch keine Erfahrung mit der Leistung (Opitz in Burgi/Dreher, Beck"scher Vergaberechtskommentar § 122 GWB Rn.14; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.10.2010, 1 Verg 3/10).
  • VK Südbayern, 04.07.2017 - Z3-3-3194-1-17-04/17

    Vergabeverfahren: Rückversetzung des Vergabeverfahrens trotz teilweiser

    Zwar soll nach der Rechtsprechung eine Rügepräklusion nicht nur die verfahrensrechtliche Konsequenz haben, dass ein auf diesen Vergaberechtsverstoß gestützter Nachprüfungsantrag (insoweit) unzulässig ist, sondern auch zur Folge haben, dass die an sich vergaberechtswidrige Vorgehensweise im Verhältnis zu einem Bieter, der seiner Rügeobliegenheit nicht nachgekommen ist, als vergaberechtskonform fingiert wird (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 14.01.2013 - Az.: Verg W 13/12; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.06.2010 - Az.: 1 Verg 3/10; OLG München, Beschluss vom 05.04.2012 - Az.: Verg 3/12).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2020 - 11 Verg 13/20

    Anordnung der aufschiebenen Wirkung der sofortigen Beschwerde zur Wahrung des

    Eine Anforderung, dass die Schutzeinrichtungen der TL-transportabler Schutzeinrichtungen 97 entsprechen müssen, könnte zwar grundsätzlich vergabekonform aufgestellt werden (vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 10.06.2010 - 1 Verg 3/10).

    Der fehlende Gleichwertigkeitszusatz bzw. die fehlende Zulassung des Nachweises der Gleichwertigkeit ist vergaberechtswidrig (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 10.6.2010 - 1 Verg 3/10; VK Sachsen, Beschluss vom 19.4.2011 - 1/SVK/0101-11).

  • VK Rheinland-Pfalz, 19.10.2010 - VK 2-36/10
    Ergänzend zum Schreiben vom 23. August 2010 übersandte die Vergabestelle dem Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin per e-mail vom 23. August 2010 noch die Entscheidung des OLG Koblenz vom 10. Juni 2010 (1 Verg 3/10).

    Die Anwendbarkeit des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB setzt keine vorherige Rechtsbehelfsbelehrung voraus, da keine Rechtsmitteleinlegungsfrist im Sinne des Anhangs VII A - Bekanntmachung Nr. 24 zur VKR bestimmt wird (OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Juni 2010, 1 Verg 3/10; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 4. April 2008, Verg 4/08 zu § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB a.F.).

    Der Auftraggeber bestimmt allein, was angeschafft wird und wie die Leistung beschaffen sein soll (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Juni 2010, 1 Verg 3/10).

  • OLG München, 31.05.2012 - Verg 4/12

    Vergabeverfahren: Antragsgegner des Nachprüfungsverfahren bei Bauleistungen für

    Sie vertreten den Standpunkt, das Land führe im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die Ausschreibung in eigener Verantwortung durch (Prinzip des landeseigenen Vollzugs von Bundesgesetzen), weswegen sich auch der Nachprüfungsantrag gegen das Land zu richten habe (OLG Brandenburg vom 19.02.2008, Verg W 22/07; OLG Düsseldorf vom 14.09.2009, VII-Verg 20/09 und vom 25.11.2009, VII-Verg 27/09, Rn. 43, 44 zitiert nach juris; OLG Koblenz vom 10.06.2010, 1 Verg 3/10 und OLG Celle vom 06.06.2011, 13 Verg 2/11).
  • VK Südbayern, 09.10.2013 - Z3-3-3194-1-27-08/13

    Vergabeverstoß erkannt: Wie weit ist das Verfahren zurückzuversetzen?

    Sie vertreten den Standpunkt, das Land führe im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die Ausschreibung in eigener Verantwortung durch (Prinzip des landeseigenen Vollzugs von Bundesgesetzen), weswegen sich auch der Nachprüfungsantrag gegen das Land zu richten habe (OLG Brandenburg vom 19.02.2008, Verg W 22/07; OLG Düsseldorf vom 14.09.2009, VII-Verg 20/09 und vom 25.11.2009, VII-Verg 27/09; OLG Koblenz vom 10.06.2010, 1 Verg 3/10 und OLG Celle vom 06.06.2011, 13 Verg 2/11).
  • VK Westfalen, 14.04.2016 - VK 1-9/16

    Systemanforderungen müssen sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben!

    Zutreffend und unwidersprochen hat auch die Antragstellerin darauf hingewiesen, dass ein solcher Nachweis letztlich darauf hinaus läuft, dass die in § 7 EG Abs. 8 VOB/A geforderte Produktneutralität nicht gewahrt wird und auch europäische Normen entgegen § 7 EG Abs. 4 Nr. 1 VOB/A unzulässigerweise "umgangen" werden, vgl. dazu u.a. VK Sachsen, Beschluss vom 4.5.2011, 1/SVK/010-11, OLG Koblenz, Beschluss vom 10.6.2010, 1 Verg 3/10.
  • VK Baden-Württemberg, 14.06.2013 - 1 VK 13/13

    Keine Verschärfung bekannt gemachter Eignungsanforderungen!

    Der Auftraggeber darf die Eignung eines Bieters dann aber nicht allein mit der Begründung verneinen, dieser habe noch keine Erfahrungen mit Leistungen der ausgeschriebenen Art (so OLG Koblenz, Beschluss vom 10.06.2010, 1 Verg 3/10).
  • VK Rheinland-Pfalz, 27.08.2012 - VK 2-23/12

    Kein Verzicht auf gestellte Mindestanforderungen!

  • VK Sachsen, 17.06.2013 - 1/SVK/016-13

    VOL/A 2009: Wie ist mit ungewöhnlichen Wagnissen umzugehen?

  • VK Arnsberg, 24.02.2012 - VK 2/12

    Neu gegründetes Unternehmen kann sich nicht auf "alte" Referenzen berufen!

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 15.09.2010 - 1 Verg 3/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9487
OLG Saarbrücken, 15.09.2010 - 1 Verg 3/10 (https://dejure.org/2010,9487)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.09.2010 - 1 Verg 3/10 (https://dejure.org/2010,9487)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. September 2010 - 1 Verg 3/10 (https://dejure.org/2010,9487)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Angabe des Herstellers von zu überlassenden Bürokommunikationsgeräten

  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • rechtsportal.de

    VOB/A § 25 Nr. 1 lit. b; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1
    Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Angabe des Herstellers von zu überlassenden Bürokommunikationsgeräten

  • rechtsportal.de

    VOB/A § 25 Nr. 1 lit. b; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1
    Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Angabe des Herstellers von zu überlassenden Bürokommunikationsgeräten

  • ibr-online

    Ausschluss wegen bagatellhafter Unvollständigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Angebot unvollständig: Zwingender Ausschluss auch bei bedeutungsloser Fabrikatsangabe! (IBR 2011, 44)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2010 - 1 Verg 3/10
    Die Vergabekammer hat in diesem Zusammenhang zu Recht darauf verwiesen, dass in einem solchen Fall der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen der dort aufgestellten Voraussetzungen kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe hat, sondern gezwungen ist, das betreffende Angebot aus der Wertung zu nehmen; dass § 21 Nr. 1 S. 2 VOB/A nur als Sollvorschrift formuliert ist, ändert hieran nichts (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18.2.2003 - Az.: X ZB 43/02).

    Dass die von der Antragstellerin zitierten Entscheidungen des Senats, von denen eine aus der Zeit vor Erlass des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 18.2.2003 (X ZB 43/02) stammt, vorliegend nicht einschlägig sind, hat die Vergabekammer ebenfalls zutreffend dargelegt.

  • VK Saarland, 08.03.2010 - 1 VK 03/10

    1. Nach der Rechtssprechung des EuGH vom 28.01.2010 zum Merkmal der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2010 - 1 Verg 3/10
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft vom 8.3.2010 - Az: 1 VK 03/2010 - wird zurückgewiesen.

    die Entscheidung der Vergabekammer vom 8.3.2010 - 1 VK 03/2010 - aufzuheben,.

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 19/02

    Schadensersatzansprüche eines zwingend von der Ausschreibung auszuschließenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2010 - 1 Verg 3/10
    Allein aufgrund der Tatsache, dass die Angabe ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert war, wird sie als ein Umstand ausgewiesen, der für die Vergabeentscheidung relevant sein sollte (vgl. dazu BGH aaO; BGH ZfBR 2005, 704).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2010 - 1 Verg 3/10
    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung der §§ 97 Abs. 1, 101 Abs. 1 ZPO (vgl. BGHZ 146, 202).
  • OLG Celle, 02.10.2008 - 13 Verg 4/08

    Ausschließbarkeit eines Angebots aus anderen als den mit dem Nachprüfungsantrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2010 - 1 Verg 3/10
    Die Entscheidung darüber, welchen Umständen im Rahmen des Vergabeverfahrens Bedeutung zukommt, obliegt dabei im Rahmen seines Entschließungsermessens ausschließlich dem Ausschreibenden, nicht dem Bieter (vgl. dazu OLG Celle, Beschluss vom 2.10.2008 - 13 Verg 4/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.3.2005 - Verg 2/05).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 2/05

    Angebotsausschluss wegen fehlender Aufschlüsselung von Einheitspreisen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2010 - 1 Verg 3/10
    Die Entscheidung darüber, welchen Umständen im Rahmen des Vergabeverfahrens Bedeutung zukommt, obliegt dabei im Rahmen seines Entschließungsermessens ausschließlich dem Ausschreibenden, nicht dem Bieter (vgl. dazu OLG Celle, Beschluss vom 2.10.2008 - 13 Verg 4/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.3.2005 - Verg 2/05).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.11.2010 - 1 Verg 2/10, 1 Verg 3/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,36870
OLG Schleswig, 18.11.2010 - 1 Verg 2/10, 1 Verg 3/10 (https://dejure.org/2010,36870)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.11.2010 - 1 Verg 2/10, 1 Verg 3/10 (https://dejure.org/2010,36870)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. November 2010 - 1 Verg 2/10, 1 Verg 3/10 (https://dejure.org/2010,36870)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a; GWB § 117
    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Vergabenachprüfungsverfahrens

  • ibr-online

    Kostenentscheidung nach außergerichtlicher Einigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Schleswig-Holstein, 11.02.2010 - VK-SH 29/09

    Wann ist die Rüge (noch) rechtzeitig?

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2010 - 1 Verg 2/10
    Die außergerichtlichen Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Schleswig-Holstein (VK- SH 29/09) und für das Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig trägt jeder Beteiligte selbst.
  • OLG Naumburg, 29.04.2010 - 1 Verg 2/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht zur Neuausschreibung von

    Mit Beschluss vom 5.3.2010 hat der Senat den Antrag der Antragstellerin auf Verbindung der Verfahren 1 Verg 11/09, 1 Verg 2/10 und 1 Verg 3/10 zurückgewiesen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat zur Begründung auf die diesbezüglichen Ausführungen im Beschluss vom 29.04.2010 im Parallelverfahren 1 Verg 3/10 zwischen denselben Parteien Bezug.

  • OLG Schleswig, 18.11.2010 - 1 Verg 3/10

    Kostenentscheidung nach außergerichtlicher Einigung

    Die Beteiligten haben das Beschwerdeverfahren (1 Verg 3/10) und das Verfahren auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde (1 Verg 2/10) übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt (Schriftsätze des Antragstellers vom 27. Oktober und 10. November 2010, des Antragsgegners vom 11. und 15. November 2010 und des Beteiligten vom 11. November 2010).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.11.2010 - 1 Verg 3/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,79936
OLG Schleswig, 18.11.2010 - 1 Verg 3/10 (https://dejure.org/2010,79936)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.11.2010 - 1 Verg 3/10 (https://dejure.org/2010,79936)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. November 2010 - 1 Verg 3/10 (https://dejure.org/2010,79936)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online

    Kostenentscheidung nach außergerichtlicher Einigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 18.11.2010 - 1 Verg 2/10

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2010 - 1 Verg 3/10
    Die Beteiligten haben das Beschwerdeverfahren (1 Verg 3/10) und das Verfahren auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde (1 Verg 2/10) übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt (Schriftsätze des Antragstellers vom 27. Oktober und 10. November 2010, des Antragsgegners vom 11. und 15. November 2010 und des Beteiligten vom 11. November 2010).
  • VK Schleswig-Holstein, 11.02.2010 - VK-SH 29/09

    Wann ist die Rüge (noch) rechtzeitig?

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2010 - 1 Verg 3/10
    Die außergerichtlichen Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Schleswig-Holstein (VK-SH 29/09) und für das Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig trägt jeder Beteiligte selbst.
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